Der Müller, der Wirt und ihr Schutzpatron

Mit dem Leben und Werk des Heiligen St. Emmeram bin ich so wenig vertraut, dass ich mir eine Beurteilung seiner mir weitgehend unbekannten Lehren und Grundsätze nicht anmaßen möchte. Ebenso wenig mag ich beurteilen, ob sich der ehemalige St. Emmeramsmüller den richtigen Heiligen, einen recht universellen eben, zum Schutzpatron gewählt hat. Die Wirte, welche die Mühle forthin als Gasthaus mit Biergarten betrieben, hatten jedenfalls keine Wahl.

Der Legende nach nahm St. Emmeram die Schuld einer Herzogstochter auf sich, um sie vor Strafe zu bewahren. Dafür erlitt er das Martyrium. Nun wurde der letzte Wirt der St. Emmeramsmühle der Steuerhinterziehung eines Millionenbetrages beschuldigt. Hat St. Emmeram auch bei diesem gemeinen Wirt eingegriffen, dessen Leben Berichten zufolge kein Honiglecken war? Böse Zungen behaupten, dass sein Strafmaß deutlich hinter demjenigen anderer straffälliger, in München stadtbekannter Wirte zurücksteht. Wer dem katholischen Glauben anhängt, mag die Gelegenheit zur Fürbitte nutzen.

Wer aber die St. Emmeramsmühle besucht, der lasse Vorsicht walten: Trau keinem Müller und keinem Wirt – so lautet die Bauernregel ex ante. Ex post liest sich das dann: Müller und Wirte werden selten reich mit Ehrlichkeit. 

Dem neuen Wirt zu St. Emmeram bringe ich auf eine gute Zukunft – weil auf den Heiligen für einen Ungläubigen wie mich wenig Verlass ist – eine ins Holzbrett einschnitzwürdige Binsenweisheit mit:

Schenkst Du die Maß schlecht ein, mags dem Fiskus recht sein. Zapfst Du aber Steuern ab, ist das Strafmaß nicht zu knapp.

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